AGB

Geltungsbereich und Anbieter  Hier legen Sie fest, wofür die AGB gelten, also beispielsweise für Warenbestellungen in einem Onlineshop, oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen. Führen Sie auch Ihr Unternehmen als Anbieter mit Name, Anschrift und Ansprechpartner sowie gegebenenfalls die Webadresse des Onlineshops auf. Wenn sowohl Unternehmer als auch Endverbraucher zu Ihren Kunden gehören, sind Definitionen dieser Begriffe sinnvoll.

Vertragsschluss                Formulieren Sie, wodurch ein Vertrag zustande kommt. Bei Onlineshops ist das nicht unbedingt die Bestellung oder die Bestellbestätigung. Sie können festlegen, dass der Vertrag durch eine separate Auftragsbestätigung, bei Lieferung der Ware oder mit der Bezahlung durch den Kunden geschlossen wird.

Preise   Informieren Sie darüber, ob die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten und welche Kosten zusätzlich anfallen, zum Beispiel für Verpackung und Transport. Auch die Währung geben Sie hier an. AGB-Muster bieten Ihnen Formulierungshilfe.

Zahlungsmethoden        Führen Sie alle Bezahlmethoden auf, die Sie akzeptieren, zum Beispiel Rechnung, Lastschrift oder PayPal. Informieren Sie auch darüber, durch welche Methoden zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Nachnahme). Wenn Sie sich in bestimmten Fällen den Vorbehalt sichern möchten, nur gegen Vorkasse zu liefern, formulieren Sie das hier ebenfalls.

Fälligkeit der Zahlung     Legen Sie fest, dass Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt fällig sind, sofern auf der Rechnung keine andere Frist ausgewiesen wurde. So können Sie immer noch individuelle Fristen vereinbaren.

Zahlungsverzug                Erläutern Sie, nach welchen Fristen Sie Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden und welche Verzugszinsen und Mahngebühren dadurch entstehen. Weisen Sie auch auf das gerichtliche Mahnverfahren als letzten Schritt hin.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht            Klären Sie, in welchen Fällen bei Gegenforderungen ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht. Voraussetzung dafür kann die Anerkennung der Forderung oder eine rechtskräftige Feststellung sein.

Lieferung            Klären Sie Details, zum Beispiel dass Sie nicht zur Lieferung verpflichtet sind, wenn Sie ohne eigene Schuld selbst nicht beliefert worden sind. Weiterhin können Sie festhalten, dass nur schriftlich vereinbarte Liefertermine verbindlich sind.

Eigentumsvorbehalt       Diese Klausel ist typisch für den Versandhandel. Sie besagt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Ihr Eigentum bleibt.

Rücksendung    Erläutern Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Rücksendungen zu erfolgen haben und wer die Kosten dafür trägt. Auch dafür halten AGB-Muster geeignete Formulierungen bereit.

Widerruf             Eine Widerrufsbelehrung ist für alle Fernabsatzverträge Pflicht. Sie können Sie direkt in den AGB unterbringen oder dort darauf hinweisen. Die Widerrufsfrist muss mindestens 14 Tage betragen. Ausnahmen, zum Beispiel für individualisierte Artikel, sind möglich.

Gewährleistung               Als Händler sind Sie gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Die Frist dafür beträgt bei Neuwaren 24 Monate und bei Gebrauchtwaren 12 Monate. Formulieren Sie auch, dass die Garantien der Hersteller unabhängig davon gelten.

Transportschäden           Nehmen Sie als Versandhändler in die AGB auf, dass der Kunde Transportschäden beim Zusteller beanstanden und Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen soll. Die Gewährleistungsansprüche dürfen dadurch aber nicht ausgeschlossen werden.

Haftungsausschluss        Hinsichtlich der Nebenpflichten des Vertragsverhältnisses lässt sich Ihre Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausschließen. Bei Schäden, welche die Gesundheit oder das Leben von Personen betreffen, ist ein Haftungsausschluss nicht möglich und das müssen die AGB auch vermitteln. Achten Sie in diesem Zusammenhang besonders auf die Formulierung und nutzen Sie als Vorlage ein geeignetes AGB-Muster.

Nutzungsrechteübertragung      Klauseln zur Nutzungsrechteübertragung beziehen sich hauptsächlich auf Verträge zwischen Urhebern und Verwertern. Obwohl es sich hier in den meisten Fällen um B2B-Verträge handelt, dürfen die Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt werden. Wenn es bei Ihrem Geschäftsmodell auch um Nutzungsrechte geht, sollten Sie ein speziell dafür konzipiertes AGB-Muster verwenden.

Mitwirkungspflichten    Bei bestimmten Dienst- und Werkverträgen ist es erforderlich, dass Sie die Mitwirkungspflichten des Kunden regeln. Zum Beispiel müssen Handwerker angemessene Arbeitsbedingungen inklusive notwendiger Strom- und Wasseranschlüsse vorfinden. Berater brauchen Zugang zu allen wichtigen Informationen.

Abnahme durch den Kunden      Bei Werkverträgen, zum Beispiel bei Handwerksleistungen, ist es empfehlenswert, die Modalitäten der Abnahme durch den Kunden zu vereinbaren. Dazu gehören die Abnahmefrist und auch die Festlegung, dass geringfügige Mängel nicht zur Verweigerung der Abnahme führen dürfen.

Geheimhaltung                Bei bestimmten Dienst- und Werkverträgen können Geheimhaltungsvereinbarungen sinnvoll sein, vor allem wenn Einblicke in Betriebsgeheimnisse möglich sind. Auch der Datenschutz kann eine solche Regelung erfordern.

Schlichtungsverfahren  Wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie in Ihren AGB darüber informieren, ob Sie verpflichtet oder dazu bereit sind, an Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Wenn das der Fall ist, nennen Sie zusätzlich die Anschrift und Webadresse Ihrer Streitbeilegungsstelle.

Schlussbestimmungen  Zu den Schlussbestimmungen gehören die salvatorische Klausel und der Hinweis, dass auf das Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist. Wenn Sie hier auch den Gerichtsstand angeben, achten Sie auf den Zusatz, dass sich diese Bestimmung nur auf Vertragsverhältnisse mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bezieht.

 

 

AGB Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Neumann Arbeitssicherheit GmbH (Stand: Januar 2022)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Neumann Arbeitssicherheit GmbH., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Hildesheim unter B 206155 mit Sitz in Hildesheim („Neumann Arbeitssicherheit“), gelten für alle von Neumann Arbeitssicherheit angebotenen Veranstaltungen (Tagungen, Seminare, Lehrgänge etc.) außer Studiengänge. Die AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer („Kunden“) gleicher Maßen, soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB keine Differenzierung enthalten.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Anmeldebestätigung zustande. Sämtliche Darstellungen und Inhalte auf unserer Internetseite (www.bsafe-seminare.de) oder in Papierform stellen kein verbindliches Vertragsangebot der Neumann Arbeitssicherheit GmbH, sondern lediglich eine Aufforderung an Sie zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss in Form der Anmeldung dar.

Die Anmeldung kann durch die Terminbuchung auf der Internetseite (www.bsafe-seminare.), erfolgen. Des Weiteren steht Ihnen auf der Veranstaltungsseite einer jeden Veranstaltung auf unserer Internetseite ein Termin zur Verfügung, über den Sie sich online anmelden können. Durch das Anklicken des entsprechenden Terminnamens, melden Sie sich verbindlich an.

Soweit Einzelmodul- und Gesamtbuchungen für die jeweilige Veranstaltung möglich sind, geben Sie mit Ihrer Anmeldung je nach Ihrer Wahl ein verbindliches Vertragsangebot zur Buchung des Einzelmoduls oder der Buchung der gesamten Veranstaltung bestehend aus allen Einzelmodulen ab.

Im Anschluss an den Zugang Ihrer elektronischen Anmeldung werden Sie eine Eingangsbestätigung erhalten. Diese stellt nicht bereits die Annahme Ihres Vertragsangebots dar, sondern informiert Sie nur über den Zugang Ihrer Buchung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden (z. B. aus Kapazitätsgründen), wird Ihnen dies umgehend mitgeteilt werden.

Die Annahme Ihres Vertragsangebots seitens der Neumann Arbeitssicherheit GmbH erfolgt durch unsere ausdrückliche Anmeldebestätigung, die wir Ihnen binnen zehn Tagen ab dem Tag des Anmeldezugangs schriftlich oder per E-Mail zusenden werden. Die Zusendung einer Rechnung gilt ebenfalls als Annahmebestätigung.

Der Vorgang des Vertragsschlusses wird nur in deutscher Sprache angeboten. 

2.2 Vertragsgegenstand
Weitere Einzelheiten des Vertrages, insbesondere Inhalte und Abläufe der Veranstaltung sowie zusätzliche Zulassungsbedingungen bestimmen sich ausschließlich nach den Darstellungen auf der Internetseite der jeweiligen Veranstaltung.

Soweit zusätzliche Leistungen Dritter, wie Beförderungs- oder Unterbringungsleistungen, angeboten werden, sind diese nicht Vertragsinhalt. Vertragspartner derartiger Zusatzleistungen ist ausschließlich der entsprechende Leistungsträger. Die Neumann Arbeitssicherheit GmbH wird lediglich als Vermittler tätig. Es gelten insoweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB- Neumann Arbeitssicherheit-GmbH“, die Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik AGB jederzeit kostenfrei einsehen können.

§ 3 Vertragsdauer, Widerruf, Kündigung, Stornierung
3.1 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung und endet mit Durchführung des letzten Veranstaltungstages.

3.2 Widerrufsrecht:
Soweit Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nachfolgendes Widerrufsrecht zu:

Weitere Angaben zum Wiederrufsrecht sind auf der Internetseite Construction (bsafe-seminare.de)hinterlegt.

 

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